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Die Hörgeräteversicherung von MySecondEar
Ob mangelnde Pflege, äußere Beschädigung, Diebstahl oder Verlust - Ihre Hörgeräte sind vielen Gefahren ausgesetzt, die nicht immer selbstverschuldet sind. Um das Auftreten von Reparaturkosten zu vermeiden, können Sie eine Hörgeräteversicherung abschließen, die Ihnen im Alltag oder auf Reisen völlige Sorgenfreiheit beschert!
Hörgeräteversicherung und -garantie: der Unterschied
Sie fragen sich sicherlich, wozu Sie eine Versicherung abschließen sollten, wenn Sie doch eine Garantie auf Ihre Hörgeräte haben. Der Unterschied zwischen einer Hörgeräteversicherung und einer -garantie besteht darin, dass letztere lediglich Herstellungs- und Materialdefekte umfasst. Auch Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder Reparatur Unbefugter verursacht werden, fallen nicht unter die Garantie.
Eine Versicherung deckt hingegen, je nach Stufe, selbst grobe Fahrlässigkeit, vorsätzliche Beschädigung durch Dritte sowie Zubehörschäden ab. Ein weiterer Unterschied bezieht sich auf die begrenzte Dauer einer Garantie: je nach Hersteller und Hörgeräteakustiker, erlischt diese zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Nach Ablauf dieser Frist droht die Gefahr finanzieller Belastung im Schadensfall. Bei einer Versicherung ist Ihr Hörgerät über den vereinbarten Verischerungszeitraum abgedeckt.
Hörgeräteversicherung: warum sie sinnvoll ist
Durch die vielen Gefahren, denen Ihre wertvollen Hörgeräte täglich ausgesetzt sind, besonders nach Ablauf der Garantie, empfiehlt sich eine Versicherung. Egal, wie viel Vorsicht Sie walten lassen, den kleinen Technikwundern kann ständig was passieren, wobei die Reparaturkosten nicht unerheblich sind. Die Hörgeräteversicherung deckt ein breites Spektrum an möglichen Schäden ab und gibt Ihnen somit optimale Sicherheit, wodurch keine unvorhersehbare finanzielle Belastung im Schadensfall entsteht.
Mit einem Verlustschutz ist Ihr Gerät im Falle von Verlust und Diebstahl geschützt. Besonders hervorzuheben ist die Abdeckung von Feuchtigkeitsschäden, beispielsweise durch Schweiß verursacht. Auch durch Ihre eigene Fahrlässigkeit oder Dritte verschuldete Schäden brauchen Sie nicht selbst zu tragen.
Hörgeräteversicherung: für wen sie sinnvoll ist
Prinzipiell ist eine Hörgeräteversicherung für jeden sinnvoll, der sich für Schadensfälle wappnen möchte, denn eine Hausratsversicherung greift hier nicht. Egal, wie sorgsam Sie Ihre Geräte behandeln, vor Diebstahl oder Beschädigung durch Dritte sind sie nur äußerst schwer zu schützen. Insbesondere bei den Hörgeräten, deren Hersteller eine eher kurze Garantie anbieten oder die besonders hochwertig sind, empfiehlt sich daher eine finanzielle Absicherung in Form einer Versicherung.
Hörgeräteversicherung: das sollte sie beinhalten
Je nach Schutzstufe sollte die Hörgeräteversicherung mindestens Verlust bzw. Diebstahl/Raub abdecken (Verlustschutz). Ratsam ist es jedoch, wenn auch Feuchtigkeitsschäden, Schäden am Zubehör oder durch Bedienungsfehler, sowie vorsätzliche Beschädigung durch Dritte unter den Schutz fallen.
Neben dem Umfang Ihrer Hörgeräteversicherung ist besonders die Reaktivität des Versicherungsträgers entscheidend. Im Schadensfall sollte ein Sofortservice angeboten werden, der sich, zusätzlich zu den Hörgeräten selbst, auf sämtliches Zubehör sowie Otoplastiken erstreckt. Generell ist eine Transparenz der Leistungen, Bedingungen und Preise ein Zeichen für seriöse Versicherungen.
Hörgeräteversicherung: Kosten
Die Kosten für eine Hörgeräteversicherung ergeben sich aus dem Neupreis Ihrer Hörgeräte und die gewünschte Laufzeit.
Der Komplettschutz, welcher eine Breite an Schäden abdeckt, beginnt ab 3,00 € pro Monat.
Der Premiumschutz, der auch Diebstahlschutz beinhaltet, beginnt bei einem Preis von 5,50 € pro Monat.